Liebe Mitglieder,
die neue Corona Landesverordnung ist nun in Kraft. Ab heute gelten im kompletten Bundesland verschärfte Corona-Regeln. Unter anderem heißt es, dass Zutritt zur Schwimmhalle nur noch Geimpfte und Genesene mit einem negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) haben.
Bei den Kindern gelten folgende Ausnahmeregelungen:
- Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjahres
Sie werden Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, wenn sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (vgl. § 1d Absatz 3, § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
- Kinder ab 7 Jahren und vor Vollendung des 12. Lebensjahres
Sie werden Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen. Außerdem dürfen sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (vgl. § 1d Abs. 4, § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
- Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und vor Vollendung des 18. Lebensjahres
Angehörige dieser Altersgruppe können bereits geimpft werden. Dennoch werden sie unter bestimmten Voraussetzungen Geimpften und Genesenen befristet bis zum 31. Dezember 2021 gleichgesetzt: Sie müssen einen negativen Corona-Test vorlegen und dürfen keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (vgl. § 1d Abs. 5, § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
Bitte bringt immer eine Kopie des negativen Testergebnisses mit, so könnt Ihr den Test auch noch für andere Aktivitäten nutzen.
Der Vorstand